Spendenrechner: So berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch Spenden in Deutschland

Unser Spendenrechner auf Spendenrechner.com zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, wie stark eine Spende Ihre Steuerlast in Deutschland voraussichtlich senken kann. Denn Spenden sind meist als Sonderausgaben absetzbar – die tatsächliche Steuerersparnis hängt vor allem von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrer gesamten Steuer-Situation ab.

Geben Sie jetzt Ihren Spendenbetrag (z. B. 300 €) und Ihr Bruttojahreseinkommen in unseren Rechner ein und sehen Sie sofort, welche Entlastung realistisch ist – als Schätzwert, nicht als garantierte Erstattung. Anschließend klären wir verständlich, welche Voraussetzungen gelten (u. a. die Höchstgrenze von bis zu 20 % der Einkünfte) und welche Nachweise das Finanzamt erwartet.

Damit Ihre Spende auch steuerlich anerkannt wird, bekommen Sie eine klare Checkliste: Zuwendungsbestätigung/Spendenquittung, vereinfachter Nachweis bei kleineren Beträgen und was die Belegvorhaltepflicht praktisch bedeutet. Plus: mehrere Rechenbeispiele (100 €, 300 €, 1.000 €), damit Sie Ihr Ergebnis aus dem Spendenrechner direkt einordnen können.

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Spendenrechner: Welche Steuerersparnis bringt eine Spende?

Mit unserem Spendenrechner erkennen Sie schnell, wie stark eine Spende Ihre Steuer voraussichtlich entlastet. Als Faustformel gilt:

Steuerersparnis ≈ Spendenbetrag × persönlicher Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten Euro Ihres Einkommens angewendet wird. Wichtig: Die Ersparnis ist nicht automatisch fast die Hälfte. Sie hängt von Ihrem Einkommen und dem Steuersatz ab, der bei Ihnen tatsächlich greift.

Kurz erklärt:

Steuerersparnis Spende ≈ Spende × persönlicher Grenzsteuersatz (Faustformel).
Das Ergebnis ist eine Schätzung, weil die Einkommensteuer progressiv steigt und Sonderausgaben je nach Gesamtsituation wirken.

Damit ein Spendenrechner Steuer sinnvoll rechnen kann, braucht er meist ein paar Angaben: Ihren Spendenbetrag und Ihr Einkommen. Unser Tool fragt Sie gezielt nach Ihrem Bruttojahreseinkommen, dem Steuerjahr und der Veranlagungsart. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie Ihren letzten Steuerbescheid als Orientierung.

Unser Spenden-absetzen-Rechner auf Spendenrechner.com verwendet diese Werte, um abzuschätzen, wie stark sich Ihre Spende als Sonderausgabe auswirkt. Je nach persönlicher Situation kann das Ergebnis abweichen, zum Beispiel durch weitere Sonderausgaben oder Freibeträge.

Ein Beispiel: Sie spenden 200 Euro. Liegt Ihr Grenzsteuersatz ungefähr bei 30 %, ergibt das eine geschätzte Entlastung von rund 60 Euro. Bei 42 % wären es etwa 84 Euro. Ihre tatsächliche Steuer kann dennoch anders ausfallen, weil sich der Grenzsteuersatz je nach Einkommenshöhe stufenweise verändert.

Rechtlich gilt: Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgezogen werden (EStG § 10b). Sonderfälle wie sehr hohe Spenden, Spenden aus dem Betriebsvermögen oder Parteispenden sollten Sie individuell prüfen. Bei komplexen Fällen holen Sie am besten steuerlichen Rat ein.

Wie viel bekommt man von einer Spende zurück? (Steuer & Spendenabzug)

Wenn Menschen fragen, wie viel bekommt man von einer Spende zurück, meinen sie fast immer die Steuer. Zurück bedeutet dabei nicht, dass das Finanzamt Ihre Spende 1:1 erstattet. Sie bekommen keine Auszahlung – Sie senken Ihre Steuerlast, weil Sie die Spende in der Steuererklärung als Spende absetzen können.

Wie stark dieser Effekt ausfällt, hängt vor allem von Ihrem Einkommen und damit von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Je höher Ihr Steuersatz, desto größer ist in der Regel die Steuerersparnis pro gespendetem Euro.

Beispiel zur Orientierung: Bei 100 € Spende kann die Entlastung grob bei rund 20 € liegen – bei höherem Steuersatz eher bei rund 35 €. Diese Werte sind nur Näherungen, weil die tatsächliche Ersparnis von Ihrer individuellen Steuerberechnung abhängt.

Statt pauschaler Prozentangaben nutzen Sie am besten unseren Spendenrechner. Damit bekommen Sie eine realistische Schätzung für Ihr Steuerjahr – passend zu Ihrem Einkommen.

Mini-Checkliste: So wird die Spendenrechner-Zahl realistisch

  • Spendenbetrag korrekt eintragen (Summe aller Spenden im Jahr).
  • Einkommen realistisch angeben (nicht nur das Netto grob schätzen).
  • Steuerjahr auswählen, wenn der Rechner das anbietet.

Bei Sonderfällen wie Parteispenden oder komplexen Situationen hilft Ihnen ein Steuerberater, die optimale Angabe in der Steuererklärung zu finden.

Spendenrechner Deutschland nutzen: Eingaben, Ergebnis und typische Fehler

Ein Spendenrechner Deutschland hilft Ihnen, Ihre mögliche Steuerersparnis in wenigen Minuten zu schätzen. Sie gehen dabei bei unserem Spendenrechner online ganz einfach vor: Sie tragen zuerst den Spendenbetrag ein. Danach ergänzen Sie Ihr Bruttojahreseinkommen, wählen das Steuerjahr und Ihre Veranlagungsart. Zum Schluss prüfen Sie das Ergebnis und vergleichen es mit Ihrer persönlichen Situation.

Eingaben richtig setzen

EingabefeldBedeutungTipp
SpendenbetragSumme der absetzbaren SpendenNutzen Sie die Gesamtsumme des Jahres, nicht nur eine Einzelspende.
BruttojahreseinkommenBasis für die Berechnung der SteuerwirkungNehmen Sie das Einkommen aus Ihrem Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.
SteuerjahrJahr, für das Sie die Spende absetzenAchten Sie auf das Jahr der Zahlung.
Kirchensteuer (ja/nein)Kann die Steuerlast beeinflussenNur auswählen, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind.

Unser Ergebnis zeigt Ihnen Ihre voraussichtliche Steuerersparnis, die effektiven Kosten der Spende und Ihren Grenzsteuersatz. Das ist nicht automatisch die Steuererstattung, die Sie ausgezahlt bekommen. Wie viel Geld Sie tatsächlich zurückerhalten, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer oder Vorauszahlungen bereits abgeführt wurden.

Beispiel: Sie spenden 300 € und der Rechner zeigt 90 € Steuerersparnis. Dann sinkt Ihre Steuer rechnerisch um 90 €. Ob Sie diese 90 € ausgezahlt bekommen, hängt von Ihren bisherigen Zahlungen ab.

Typische Fehler vermeiden

Viele verwechseln Brutto und Netto. Unser Rechner fragt gezielt nach Ihrem Einkommen – hier lohnt ein kurzer Blick in die Eingabehilfe. Ein weiterer häufiger Fehler ist das falsche Steuerjahr, zum Beispiel wenn Sie im Januar spenden, die Zahlung aber noch zum neuen Jahr gehört.

Tragen Sie außerdem nicht nur eine Einzelspende ein, sondern die Summe aller Spenden im Jahr. Bei Parteispenden gelten andere Regeln (50 % direkte Ermäßigung), die unser Rechner ebenfalls berücksichtigt.

Wenn Sie unsicher sind oder Sonderfälle haben, klären Sie die Details am besten mit einem Steuerberater.

Spenden steuerlich absetzen in Deutschland: Voraussetzungen und Höchstgrenze (20 %)

Wenn Sie Spenden steuerlich absetzen möchten, prüfen Sie zuerst den Empfänger. Absetzbar sind Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen – also gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen. Wichtig ist, dass der Zweck offiziell als begünstigt anerkannt ist. Das erkennen Sie meist an der Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) oder an der Satzung der Organisation.

Die 20%-Regel schnell erklärt

Sie können Spenden in der Regel bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben ansetzen.

Beispiel: Gesamtbetrag der Einkünfte 45.000 € → 20 % = 9.000 € maximal im Jahr absetzbar.

Spenden, die darüber liegen, können Sie häufig in spätere Jahre übertragen (Spendenvortrag).

Tipp: Mit einem Spendenrechner Steuer sehen Sie schnell, wie sich verschiedene Beträge in Ihrer Situation auswirken.

Welche Spenden sind absetzbar?

Am unkompliziertesten sind Geldspenden per Überweisung oder Lastschrift, weil Sie den Zahlungsnachweis direkt haben.

Auch Mitgliedsbeiträge können Sie absetzen – aber nicht in jedem Verein. Bei Sport-, Freizeit- und Hobbyvereinen sind Beiträge oft ausgeschlossen.

Bei Sachspenden zählt der Wert, den Sie ansetzen, plus ein passender Beleg. Gerade hier fragt das Finanzamt häufiger nach. Sammeln Sie deshalb Unterlagen sauber (z. B. Nachweise zum Zustand und zur Wertermittlung). Bei größeren Sachspenden kann eine Rücksprache mit einem Steuerberater sinnvoll sein.

Welche Spenden sind nicht absetzbar?

Nicht absetzbar sind Spenden an Privatpersonen – auch dann nicht, wenn der Zweck nachvollziehbar ist.

Ebenfalls problematisch sind Zahlungen, bei denen Sie eine konkrete Gegenleistung bekommen (z. B. Ware, Ticket, Leistung). Dann handelt es sich oft nicht mehr um eine Spende im steuerlichen Sinn.

Kurz-Checkliste: Spenden absetzen ohne Paragrafenstress

Achten Sie auf den richtigen Empfänger, sichern Sie sich den Nachweis und behalten Sie die 20%-Grenze im Blick. So setzen Sie Spenden steuerlich ab – klar, korrekt und ohne unnötige Umwege.

Wann lohnt sich Spenden steuerlich?

Eine Spende bringt Ihnen einen Steuervorteil, wenn Sie Einkommensteuer zahlen. Dann können Sie Spenden als Sonderausgaben absetzen. Wie stark die Entlastung ausfällt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab: Je höher er ist, desto mehr wirkt sich derselbe Spendenbetrag aus. Mit unserem Spendenrechner sehen Sie die mögliche Ersparnis schnell und nachvollziehbar.

Planen lohnt sich vor allem, wenn Sie ohnehin spenden möchten. Erhöhen Sie Ihren Spendenbetrag, steigt in der Regel auch der steuerliche Effekt. Wenn Sie zum Jahresende mehrere Spenden bündeln, behalten Sie leichter den Überblick über Ihre Belege und die Summe für die Steuer. Hier zählt gutes Timing – nicht aggressive Gestaltung.

Der Spendenrechner sorgt für Transparenz. Auch Parteispenden können Sie in unserem Rechner separat erfassen, da hierfür besondere steuerliche Vorteile gelten (50 % direkte Ermäßigung). Bei sehr komplexen Fällen klären Sie die Details am besten mit einem Steuerberater.

Checkliste: Spenden steuerlich sinnvoll planen

  • Spenden übers Jahr dokumentieren und bei Bedarf bündeln
  • Nachweise sichern (Zuwendungsbestätigung/Beleg)
  • Höchstgrenze prüfen (in der Regel 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte)
  • Spenden in der Steuererklärung eintragen

Nachweis für Spenden: Zuwendungsbestätigung und Spendenquittung (inkl. Belegvorhaltepflicht)

Eine Zuwendungsbestätigung ist der offizielle Nachweis, damit Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen können. Viele nennen sie auch Spendenquittung oder Spendenbescheinigung. Sie benötigen sie vor allem dann, wenn das Finanzamt einen formellen Beleg verlangt.

Für kleinere Geldspenden reicht häufig ein vereinfachter Nachweis. Welche Variante in Ihrem Fall passt, prüfen Sie am schnellsten im Spendenrechner: Spende eintragen, mögliche Steuerersparnis berechnen und den passenden Nachweis ableiten.

Beim vereinfachten Nachweis genügt oft ein Kontoauszug, ein Überweisungsbeleg oder ein Einzahlungsbeleg – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die jeweils gültige Betragsgrenze und die Details können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Vorgaben in den offiziellen Regelungen.

Spendenbetrag/Spendenart → Nachweis → Was aufbewahren?

Spendenbetrag/SpendenartNachweisWas aufbewahren?
Geldspende (kleiner Betrag, vereinfachter Nachweis möglich)Kontoauszug / Überweisungsbeleg / EinzahlungsbelegBeleg mit Empfänger, Datum, Betrag, Verwendungszweck
Geldspende (größerer Betrag)Zuwendungsbestätigung nach amtlichem MusterBestätigung (Original/Scan) plus Zahlungsnachweis
SachspendeZuwendungsbestätigung plus WertnachweiseKaufbeleg, Zustand, ggf. Bewertungsunterlagen
Spende per Online-ZahlungsdienstZahlungsbestätigung + ggf. ZuwendungsbestätigungTransaktionsbeleg und Empfängerangaben

Wichtig: Es gilt die Belegvorhaltepflicht. Sie bewahren die Nachweise auf, reichen sie aber in der Regel nicht direkt mit der Steuererklärung ein. Erst wenn das Finanzamt nachfragt, müssen Sie die Belege vorlegen.

Darum wirkt Spenden von der Steuer absetzen ohne Beleg oft möglich. Tatsächlich verzichten Sie nur auf das Mitsenden – die Belege müssen trotzdem vorhanden sein.

Auf der Zuwendungsbestätigung sollten Organisation, Betrag, Datum, Spendenzweck und der Hinweis auf das amtliche Muster stehen. Beispiel: Sie spenden an einen gemeinnützigen Verein. Dann sichern Sie Zahlungsbeleg und Zuwendungsbestätigung gemeinsam ab.

Bei Sonderfällen wie Auslandsorganisationen, Parteispenden oder umfangreichen Sachspenden klären Sie die Details am besten mit einem Steuerberater.

Wie viel darf man spenden, ohne Beleg abzusetzen?

Spenden steuerlich absetzen ohne Beleg: Das geht nicht. Das Finanzamt erkennt Spenden nur an, wenn Sie einen Nachweis vorlegen können.

Bei kleineren Spenden akzeptiert das Finanzamt häufig einen vereinfachten Nachweis – etwa einen Kontoauszug, einen Überweisungsbeleg oder den Zahlungsnachweis aus dem Online-Banking. Die Details regelt § 50 EStDV.

Merksatz:

Ohne Nachweis keine Steuerersparnis – bei kleineren Spenden reicht oft der Kontoauszug (vereinfachter Nachweis).

Beispiel: Sie spenden 50 Euro per Überweisung. In der Regel genügt dafür Ihr Kontoauszug als Nachweis. Spenden Sie 300 Euro und erhalten eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung), speichern Sie diese zusätzlich ab. So können Sie bei Rückfragen alles schnell belegen.

Empfehlung: Sichern Sie jeden Spenden-Nachweis direkt nach der Zahlung. Laden Sie bei Online-Spenden die Spendenbestätigung sofort herunter und archivieren Sie diese. Wenn Sie wissen wollen, wie stark sich die Spende steuerlich auswirkt, nutzen Sie einen Spendenrechner zur Orientierung.

Rechenbeispiele: Steuerersparnis bei Spenden (100 €, 300 €, 1.000 €)

Mit Rechenbeispielen sehen Sie schnell, wie viel Sie bei Spenden von der Steuer zurückbekommen können. Als Faustregel gilt: Ihre Steuerersparnis richtet sich vor allem nach Ihrem Grenzsteuersatz. Wenn Sie sich fragen Spenden Steuer absetzen wieviel zurück?, gibt Ihnen die Tabelle eine erste Orientierung. Für eine individuelle Schätzung nutzen Sie unseren Spendenrechner oben auf dieser Seite.

Spenden Steuer absetzen: Wieviel zurück? – Tabelle zur geschätzten Steuerersparnis

Spendenbetrag25 % Steuersatz35 % Steuersatz42 % Steuersatz
100 €ca. 25 €ca. 35 €ca. 42 €
300 €ca. 75 €ca. 105 €ca. 126 €
1.000 €ca. 250 €ca. 350 €ca. 420 €

Hinweis: Die Werte sind Näherungen. Progression und persönliche Abzüge können den tatsächlichen Effekt verändern.

So lesen Sie die Tabelle: Die Rechnung folgt vereinfacht dem Prinzip Spendenbetrag × Grenzsteuersatz = grobe Steuerentlastung. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Spendenrechner.

Beispiel 1: Sie spenden 100 € und haben einen Grenzsteuersatz von 25 %. Dann sinkt Ihre Steuer grob um 25 €. Prüfen Sie das mit Ihren Daten im Spendenrechner.

Beispiel 2 (Spende 300 Euro Steuer): Sie spenden 300 € und liegen bei 35 %. Daraus ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 105 €. Damit haben Sie eine klare Orientierung zur Frage Spende 300 Euro Steuer. Rechnen Sie anschließend mit Ihren Zahlen im Spendenrechner nach.

Beispiel 3: Sie spenden 1.000 € und liegen bei 42 %. Dann liegt die geschätzte Steuerersparnis bei etwa 420 €. Nutzen Sie den Spendenrechner, um Ihren Fall zu prüfen.

Wenn Ihr Einkommen schwankt, Sie viele Sonderausgaben geltend machen oder Sonderfälle vorliegen (z. B. Parteispenden), weichen die Ergebnisse ab. In solchen Fällen unterstützt Sie ein Steuerberater.

Spenden absetzen Deutschland: So tragen Sie Spenden in der Steuererklärung ein

Spenden gehören in der Steuererklärung meist zu den Sonderausgaben. Wenn Sie Spenden absetzen (Deutschland) möchten, erfassen Sie diese in ELSTER oder Ihrer Steuersoftware unter Sonderausgaben → Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Für Spenden in der Steuererklärung benötigen Sie je Spende:

  • Empfänger (Organisation)
  • Betrag
  • Datum
  • Art der Spende (Geldspende oder Sachspende)

Den Nachweis müssen Sie in der Regel nicht direkt mitschicken. Halten Sie ihn aber bereit. Das nennt sich Belegvorhaltepflicht.

Am einfachsten arbeiten Sie mit einer Jahresübersicht: Sammeln Sie Ihre Spenden über das Jahr, addieren Sie die Beträge je Organisation und speichern Sie die Nachweise digital in einem Ordner. So übernehmen Sie die Gesamtsumme schnell in unseren Rechner und sehen direkt, wie sich Ihre Spenden steuerlich auswirken. Bei Sonderfällen kann ein Steuerberater unterstützen.

Checkliste: Spenden für die Steuererklärung vorbereiten

  • Beträge je Empfänger addieren (z. B. 12 × 25 € = 300 €)
  • Nachweise kontrollieren und digital speichern
  • 20-%-Grenze grob prüfen (siehe Rechner)
  • Eintrag in ELSTER unter Sonderausgaben → Spenden vornehmen
  • Bei Zusammenveranlagung: Spenden beider Partner gemeinsam erfassen

Sonderfälle: Mitgliedsbeiträge, Sachspenden und Spenden an Sportverein

Mitgliedsbeiträge und Spenden richtig absetzen: Das gilt steuerlich

Bei Mitgliedsbeiträgen ist Vorsicht nötig: Nicht jeder Beitrag lässt sich wie eine Spende steuerlich absetzen. Entscheidend ist, wofür der Verein das Geld verwendet und welchen Zweck er verfolgt.

Als Faustregel gilt: Beiträge an gemeinnützige Organisationen können abziehbar sein, reine Freizeit- oder Hobbyanteile meist nicht. Für eine erste Einschätzung hilft ein Spendenrechner. Prüfen Sie bei Mitgliedsbeiträgen aber zusätzlich die Vereinssatzung und die Zuwendungsbestätigung (falls vorhanden).

Sachspenden richtig bewerten und belegen

Wenn Sie eine Sachspende steuerlich absetzen wollen, zählen vor allem Bewertung und Nachweis. Sie brauchen eine nachvollziehbare Wertermittlung, zum Beispiel über einen Kaufbeleg. Bei gebrauchten Gegenständen reicht oft eine realistische Schätzung, die Alter und Zustand berücksichtigt.

Zusätzlich ist eine Bestätigung des Empfängers sinnvoll oder erforderlich – besonders bei höherwertigen Sachspenden. Sammeln Sie dafür alle Unterlagen, die den Wert plausibel belegen.

Beispiel: Sie spenden einen gebrauchten Laptop, den Sie neu für 900 € gekauft haben. Der aktuelle Wert wird mit 300 € angesetzt, weil Alter und Zustand berücksichtigt werden. Diesen Betrag tragen Sie als Spende ein und dokumentieren ihn mit Belegen.

Spende an Sportverein: absetzbar oder nicht?

Eine Spende an Sportverein kann absetzbar sein, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und Sie freiwillig ohne Gegenleistung geben. Ein Betrag, der konkrete Leistungen finanziert (z. B. den Trainingsbetrieb), gilt eher als Mitgliedsbeitrag und ist nicht automatisch abziehbar.

Beispiel: 200 € Spende für die Jugendkasse zusätzlich zum Jahresbeitrag kann absetzbar sein, wenn der Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellt. Grundlage sind die Regeln zu Zuwendungen nach § 10b EStG.

Spende vs. Mitgliedsbeitrag

Spende: freiwillig, ohne Gegenleistung, meist mit Zuwendungsbestätigung.

Mitgliedsbeitrag: Zahlung für Mitgliedschaft/Angebote; nicht immer abziehbar.

Bei Unsicherheit: Bestätigung des Vereins einholen und offizielle Finanzamt-Infos prüfen.

Für Sonderfälle: Rechnen Sie zuerst im Spendenrechner. Kontrollieren Sie danach die Bewertungs- und Nachweisregeln. Bei komplexen Konstellationen kann ein Steuerberater helfen.

Besonderheiten beim Spenden an politische Parteien

Politische Spenden: Ein ganz anderes Steuerrecht

Spenden an politische Parteien folgen völlig anderen Regeln als an gemeinnützige Organisationen. Hier gelten besondere Bestimmungen, die viele Spender überraschen.

Die wichtigsten Unterschiede:

  • Steuerermäßigung statt Sonderausgabenabzug: Bei Parteien erhalten Sie eine direkte Steuerermäßigung von 50% des gespendeten Betrags – aber nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen.
  • Niedrigere Höchstbeträge: Alleinstehende: maximal 1.650 Euro pro Jahr, Verheiratete: maximal 3.300 Euro pro Jahr
  • Direkter Steuervorteil: Die Steuer wird direkt um 50% der Spende reduziert

Praktisches Beispiel: 1.000 Euro Parteispende

  • • Steuerermäßigung: 500 Euro (50% von 1.000 Euro)
  • • Ihre effektiven Kosten: 500 Euro
  • • Diese Ermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen

Wichtiger Hinweis: Mitgliedsbeiträge sind keine Spenden! Wenn Sie Mitglied einer Partei sind, gelten Ihre Mitgliedsbeiträge steuerrechtlich NICHT als Spenden.

Spendenrechner-Fazit: In 2 Minuten persönliche Steuerersparnis berechnen

Mit dem Spendenrechner prüfen Sie in wenigen Klicks, wie stark sich Ihre Spende steuerlich auswirken kann. Maßgeblich ist Ihr persönlicher Steuersatz: Je höher er ausfällt, desto größer kann die Entlastung sein.

Wichtig: Sie brauchen Nachweise (z. B. Zuwendungsbestätigung oder vereinfachter Nachweis). Außerdem gilt weiterhin die 20%-Grenze: Spenden lassen sich in der Regel nur bis zu 20 % der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen.

Nutzen Sie unseren Spendenrechner, um Ihre Steuerersparnis realistisch einzuschätzen: Spendenbetrag, Einkommen und Steuerjahr eingeben, Ergebnis notieren oder speichern und die Belege geordnet ablegen. So finden Sie später alles schnell wieder, wenn Sie die Spende in der Steuererklärung eintragen.

Abschluss-Checkliste: Jetzt erledigen

  1. Spendenbeträge zusammenrechnen
  2. Einkommen eintragen
  3. Ergebnis kontrollieren
  4. Nachweise sichern
  5. In die Steuererklärung übernehmen

Der Rechner liefert eine Schätzung. Bei Sonderfällen wie mehreren Einkunftsarten helfen ein Steuerberater oder die amtlichen Hinweise.

Fazit: Mit dem Spendenrechner schätzen Sie in wenigen Minuten ab, welche Steuerersparnis Ihre Spende bringen kann – ob 100 €, 300 € oder 1.000 €. Achten Sie dabei auf korrekte Eingaben, die 20%-Höchstgrenze und darauf, dass Sie die passenden Nachweise (Zuwendungsbestätigung/Spendenquittung) wegen der Belegvorhaltepflicht sauber ablegen.

Rechnen Sie jetzt Ihre 3-Schritte-Rechnung im Spendenrechner durch, notieren Sie das Ergebnis für die Steuererklärung und prüfen Sie bei Sonderfällen (z. B. sehr hohe Spenden oder mehrere Einkunftsarten) kurz mit einem Steuerberater nach.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Steuer spart man bei einer Spende wirklich?

Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab, weil Spenden als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. In unserem Spendenrechner geben Sie Spendenbetrag und Ihr Einkommen ein und sehen die Ersparnis direkt. Beispiel: Bei 300 € Spende entspricht die Steuerersparnis grob 300 € × Steuersatz (z. B. 30% ≈ 90 €). Für Sonderfälle (z. B. außergewöhnliche Einkünfte) kann ein Steuerberater helfen.

Kann ich Spenden auch ohne Spendenquittung absetzen?

Ja, in bestimmten Fällen reicht ein vereinfachter Nachweis (z. B. Kontoauszug oder Überweisungsbeleg), statt einer Spendenquittung/Zuwendungsbestätigung. Das gilt typischerweise für kleinere Spenden und bestimmte Zahlungsarten; im Zweifel verlangt das Finanzamt dennoch Unterlagen. In ELSTER müssen Sie Belege meist nicht mitschicken (Belegvorhaltepflicht), aber auf Nachfrage vorlegen können. Prüfen Sie die Nachweise am besten direkt mit der Checkliste im Spendenrechner-Ratgeber.

Welche Spenden sind in Deutschland steuerlich absetzbar?

Steuerlich absetzbar sind in der Regel Spenden an steuerbegünstigte Organisationen (z. B. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke) mit Sitz/anerkanntem Status nach deutschem Recht. Wichtig ist, dass Sie einen passenden Nachweis haben (Zuwendungsbestätigung oder vereinfachter Nachweis). Spenden an Privatpersonen sind normalerweise nicht als Spende absetzbar. Nutzen Sie den Spendenrechner, um die mögliche Steuerersparnis aus Ihrer absetzbaren Spende zu berechnen.

Gilt die 20%-Grenze pro Jahr oder insgesamt?

Die 20%-Grenze gilt grundsätzlich pro Kalenderjahr und bezieht sich auf Ihre Einkünfte im jeweiligen Jahr. Spenden, die den Höchstbetrag überschreiten, können in vielen Fällen in Folgejahre vorgetragen werden (Spendenvortrag). Für die konkrete Wirkung in Ihrem Fall hilft der Spendenrechner zusammen mit Ihrer Steuerberechnung. Bei großen Spendenbeträgen lohnt sich zusätzlich Rücksprache mit einem Steuerberater.

Sind Mitgliedsbeiträge (z. B. Sportverein) steuerlich absetzbar?

Mitgliedsbeiträge sind nicht automatisch wie Spenden absetzbar, und bei vielen Vereinen (z. B. Sport-, Freizeit- oder Hobbyvereinen) sind Beiträge steuerlich oft ausgeschlossen. Ob ein Beitrag als Spende/Sonderausgabe zählt, hängt vom Zweck und der steuerlichen Anerkennung der Organisation ab. Prüfen Sie dazu die Angaben des Vereins und den Nachweis (Zuwendungsbestätigung). Im Spendenrechner sollten Sie nur Beträge ansetzen, die tatsächlich abzugsfähig sind.

Wie werden Sachspenden steuerlich berücksichtigt?

Sachspenden können steuerlich absetzbar sein, wenn die empfangende Organisation steuerbegünstigt ist und eine Zuwendungsbestätigung für die Sachspende ausstellt. Maßgeblich ist der Wert der Spende; dieser muss nachvollziehbar dokumentiert sein (z. B. Beschreibung, Zustand, Bewertungsgrundlage). Tragen Sie im Spendenrechner den anerkannten Wert ein, um die Steuerersparnis zu schätzen. Bei höherwertigen Gegenständen ist eine saubere Dokumentation besonders wichtig.

Wie trage ich Spenden in ELSTER ein?

Spenden tragen Sie in ELSTER in der Anlage Sonderausgaben (Bereich Spenden und Mitgliedsbeiträge) ein. Dort geben Sie Betrag, Empfänger und ggf. weitere Angaben ein; Belege werden meist nicht direkt hochgeladen, müssen aber bei Nachfrage vorliegen (Belegvorhaltepflicht). Nutzen Sie den Spendenrechner, um vorab zu prüfen, welche Steuerersparnis sich aus Ihren Eingaben ergeben kann. Bei mehreren Spenden hilft es, die Beträge nach Nachweisart (Zuwendungsbestätigung/Beleg) zu sortieren.

Was ist der Unterschied zwischen Zuwendungsbestätigung und Spendenquittung?

Im Alltag werden Spendenquittung und Zuwendungsbestätigung oft gleich verwendet; korrekt heißt der steuerliche Nachweis meist Zuwendungsbestätigung. Sie bestätigt, dass Ihre Spende an eine steuerbegünstigte Organisation ging und enthält die Pflichtangaben fürs Finanzamt. Für bestimmte Spenden reicht statt der Zuwendungsbestätigung auch ein vereinfachter Nachweis (z. B. Kontoauszug). Im Spendenrechner-Ratgeber finden Sie eine kurze Checkliste, welche Unterlagen Sie aufbewahren sollten.

Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden steuerlich geltend machen?

Sie können Spenden bis zu 20% Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte geltend machen. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro sind das maximal 10.000 Euro. Alles darüber hinaus können Sie ins Folgejahr übertragen. Bei Parteispenden gelten niedrigere Grenzen: 1.650 Euro für Alleinstehende, 3.300 Euro für Verheiratete.

Welche Belege benötige ich, um Spenden steuerlich geltend zu machen?

Für Spenden bis 300 Euro reicht ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg aus. Für Spenden über 300 Euro ist eine offizielle Zuwendungsbestätigung der Organisation erforderlich. Für Sachspenden benötigen Sie einen Wertnachweis und eine Bestätigung der Organisation.